Für Steuerkanzleien · DSGVO · GoBD

Belegeingang für Steuerkanzleien — einfach per Link.

SteuerdokHub sendet jedem Mandanten einen persönlichen Upload-Link. Alle Belege landen geordnet und protokolliert in Ihrem Dashboard — kein Portal, kein Konto, keine App.

14 Tage kostenlos testen · keine Kreditkarte · Belegdateien gespeichert in Deutschland

www.steuerdokhub.de
SteuerdokHub Kanzlei-Dashboard — Mandanten-Übersicht mit Belegstatus

So läuft es heute in vielen Kanzleien

01

E-Mail-Chaos

Belege kommen per E-Mail, WhatsApp oder Briefpost — verteilt, unvollständig, schwer nachzuverfolgen.

02

Ewiges Nachfassen

Wer hat noch nicht eingereicht? Mehrfach erinnern, Belege anfordern, Eingang kontrollieren — Woche für Woche.

03

Kein prüfungssicherer Nachweis

Wann hat welcher Mandant welche Datei geliefert? Im Prüfungsfall gibt es keine belastbare Dokumentation.

In drei Schritten zu geordneten Belegen

Einmal einrichten, dann jeden Monat mit wenigen Klicks anfordern.

1

Mandanten anlegen

Name und E-Mail-Adresse — fertig. Bestehende Listen per CSV-Import in Sekunden übernehmen.

2

Anfrage versenden

Ein Klick sendet jedem Mandanten einen persönlichen Upload-Link. Kein Konto, keine App, keine Erklärung nötig.

3

Belege eingehen lassen

Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald Belege eingehen. Zu jeder Datei wird die im Browser des Mandanten berechnete SHA-256-Prüfsumme protokolliert; alles per ZIP exportierbar.

So sieht es aus

Zwei Minuten — der Ablauf vom ersten Mandanten bis zum ZIP-Export.

Belegeingang im Dashboard, end-to-end

Alles, was eine Kanzlei für den Belegeingang braucht

Kein Overhead, kein Mandantenportal, kein Schulungsaufwand.

Nachvollziehbares Prüfprotokoll

Zu jeder Datei wird eine im Browser des Mandanten berechnete SHA-256-Prüfsumme protokolliert und beim Ansehen und Exportieren erneut abgeglichen. Versand, Upload, Erinnerung und Export werden mit Zeitstempel protokolliert; Protokolleinträge lassen sich nicht ändern oder löschen.

Kein Mandantenportal erforderlich

Mandanten brauchen kein Konto, keine App, keine Einrichtung. Nur ein Link per E-Mail.

Belege gespeichert in Deutschland

Belegdateien bei Hetzner in Falkenstein, Datenbank bei Supabase in der Region Frankfurt. Die Anwendung läuft bei Vercel, mit Serverfunktionen in Frankfurt.

Sofortige Benachrichtigung

E-Mail bei jedem Belegeingang. Separate Nachricht, sobald alle aktiven Mandanten Belege eingereicht haben.

Erinnerung mit einem Klick

Mandanten ohne Upload erhalten mit einem Klick eine Erinnerungs-E-Mail mit ihrem Upload-Link (abgelaufene Links werden erneuert) — ohne jeden einzeln anzuschreiben.

ZIP-Export für die Buchhaltung

Alle Belege einer Monatsanfrage als ZIP-Archiv herunterladen — Belegdateien in Ordnern je Mandant, mit Index-Datei inkl. Prüfsummen. Zur Weiterverarbeitung in Ihrem gewohnten Prozess, z. B. mit DATEV.

Upload auch vom Smartphone

Mandanten laden PDFs oder Fotos (JPG, PNG, TIFF, HEIC) direkt im Browser hoch — am Computer oder vom Smartphone, bis 50 MB pro Datei.

AVV nach Art. 28 DSGVO

Den Auftragsverarbeitungsvertrag akzeptieren Sie direkt in der Plattform — die Annahme wird mit Zeitstempel dokumentiert.

Prüfprotokoll

SHA-256-Prüfsumme · Zeitstempel

AVV inklusive

nach Art. 28 DSGVO

Belege in Deutschland

Dateien bei Hetzner, Falkenstein

Keine Mindestlaufzeit

Monatstarif monatlich kündbar

DSGVO und GoBD

Ihre Fragen, direkt beantwortet

Wo liegen die Daten?

Belegdateien: Hetzner, Falkenstein (Deutschland). Datenbank: Supabase, Region Frankfurt. Anwendung: Vercel Inc. (USA), Serverfunktionen in Frankfurt, Auslieferung über das weltweite Edge-Netzwerk.

AVV vorhanden?

Ja. Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO — direkt in der Plattform akzeptierbar, die Annahme wird mit Zeitstempel dokumentiert.

Und die GoBD?

Beim Hochladen im Browser berechnete SHA-256-Prüfsummen und ein Prüfprotokoll mit Zeitstempel machen den Belegeingang nachvollziehbar. Ein GoBD-Testat gibt es nicht; eine Aufbewahrung nach § 147 AO übernimmt SteuerdokHub nicht.

Einfache Preisgestaltung

Ein Tarif — alle Funktionen — kein Kleingedrucktes.

Ein Preis für die ganze Kanzlei — unabhängig von der Zahl Ihrer Mandanten.

Standard

39 €/Monat

zzgl. MwSt. · monatlich kündbar

Oder 390 €/Jahr — 2 Monate gratis

  • Unbegrenzte Mandanten — keine Mandantengrenze
  • Monatliche Beleganfrage an alle aktiven Mandanten
  • Prüfprotokoll mit SHA-256-Prüfsummen
  • Persönliche Upload-Links, Erinnerungen per Klick
  • ZIP-Export inkl. Index-Datei
  • Bis zu 50 MB pro Datei
  • AVV nach Art. 28 DSGVO inklusive
  • E-Mail-Support — Antwort in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen
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14 Tage kostenlos testen · keine Kreditkarte · monatlich kündbar

Häufige Fragen

Brauchen meine Mandanten ein Konto oder eine App?

Nein. Mandanten erhalten einen persönlichen Upload-Link per E-Mail und laden ihre Belege direkt im Browser hoch — ohne Registrierung, ohne App, ohne Schulung.

Ist SteuerdokHub GoBD-konform?

SteuerdokHub macht den Belegeingang nachvollziehbar: Zu jeder Datei wird beim Hochladen im Browser des Mandanten eine SHA-256-Prüfsumme berechnet und protokolliert, Vorgänge wie Versand, Upload, Erinnerung und Export werden mit Zeitstempel protokolliert, und hochgeladene Dateien lassen sich in der Anwendung weder ändern noch löschen. Ein GoBD-Testat oder -Zertifikat gibt es nicht. SteuerdokHub ist kein Archivsystem und übernimmt keine Aufbewahrung nach § 147 AO — übernehmen Sie die Belege per ZIP-Export in Ihre eigene Ablage.

Wo werden die Daten gespeichert?

Die hochgeladenen Belegdateien werden bei Hetzner Object Storage in Falkenstein (Deutschland) gespeichert. Die Datenbank (u. a. Mandantenstammdaten, Datei-Metadaten, Prüfprotokoll) läuft bei Supabase in der Region Frankfurt. Die Anwendung betreibt Vercel Inc. (USA): Die Serverfunktionen laufen in der Region Frankfurt, die Auslieferung erfolgt über das weltweite Vercel-Edge-Netzwerk. Alle eingesetzten Dienstleister nennt die Datenschutzerklärung.

Kann ich SteuerdokHub neben DATEV nutzen?

Ja. SteuerdokHub ist ein eigenständiges Werkzeug für den Belegeingang und ersetzt DATEV nicht. Der ZIP-Export liefert die Belege als Originaldateien (z. B. PDF, JPG), geordnet nach Mandant, zur Weiterverarbeitung in Ihrem gewohnten Prozess — etwa mit DATEV. Eine direkte DATEV-Schnittstelle gibt es nicht.

Wie ist der AVV nach DSGVO geregelt?

Vor der Arbeit mit Mandantendaten akzeptieren Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO direkt in den Einstellungen der Plattform. Die Akzeptanz wird mit Zeitstempel festgehalten.

Für wie viele Mandanten ist SteuerdokHub geeignet?

Ab einem Mandanten — es gibt keine Mindestanzahl und keine Mandantengrenze. SteuerdokHub wächst mit Ihrer Kanzlei.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich meinen Account kündige?

Exportieren Sie Ihre Belege vor dem Ende Ihres Abonnements vollständig als ZIP — je Anfrage oder je Mandant. Nach Vertragsende werden die Dateien gelöscht; die Einzelheiten regelt § 5 unserer AGB. SteuerdokHub übernimmt keine Aufbewahrung nach § 147 AO.

Bereit, den Belegeingang zu modernisieren?

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